Umsetzungsschritte zur Beibehaltung und Festigung der Anerkennung zum Welterbe
Der Managementplan will das Leitbild „Eine Region besinnt sich auf gemeinsame Stärken: Der Mittelrhein – Ein Stück Weltkultur“ umsetzen.
Der Managementplan untergliedert sich in drei Hauptaktionsfelder:
Erstens die Stärkung der regionalen Identität und der Abbau von Kooperationsblockaden, zweitens der Erhalt und die Entwicklung der raumprägenden Kulturlandschaft und drittens die Sicherung eines multifunktionalen Lebens- und Erholungsraumes.
Die Hauptaktionsfelder untergliedern sich in eine Reihe von „Zielbereichen“ mit konkret benannten Projekten. Darunter sind zum Beispiel genannt:
Sicherung des Weinbaus
Sicherung einer Mindestgröße der Anbauflächen. Förderung von Genossenschaftswesen und Kooperation von Neben- und Haupterwerb. Hochqualitatives, evtl. ökologisch hergestelltes Produkt „Mittelrheinwein“ oder „Steillagenwein“ (regionales Label).
Ausbau des touristischen Profils
Abbau von Defiziten im Gastronomie- und Beherbergungsgewerbe. Verlängerung der Aufenthaltsdauer und -falls möglich- Erhöhung der Ausgaben der Gäste. Strukturwandel zum Qualitätstourismus durch Modernisierung und Qualitätssteigerung der touristischen Infrastruktur und des Angebots.
Erhalt und Burgen, Ortsbildern und Denkmälern
Bewusstseinsänderung der Bevölkerung in Bezug auf historisch geprägte Orts- und Landschaftsbilder. Landschaftliche Freihaltung/ Freilegung aller Burgen/ Burgruinen. Erschließung neuer Nutzergruppen für die (attraktive) historische Bausubstanz.
Lärmbekämpfung und integriertes Verkehrskonzept
Errichtung niedriger, landschaftsverträglicher Schutzwände, die große Teile des Schienenlärms absorbieren sowie ergänzender Schutz durch passive Lärmschutzmaßnahmen.
Verlagerung und Verringerung des Güterverkehrs bzw. Einsatz möglichst lärmarmer Züge. 24-Stunden-Fährverkehr bzw. starke zeitliche Ausdehnung des Fährverkehrs im Rahmen der Regionalisierung des ÖPNV.
Sicherung der Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung
Ausweisung von Vorrang- und Tabuflächen in Abstimmung zwischen Bauleitplanung, Landschafts-, Denkmal- und Naturschutz. Nutzung zukünftig freiwerdender Flächenpotentiale stillgelegter Bahn- und Gewerbeflächen. Schaffung neuer Arbeitsplätze durch Ansiedlung hochwertiger Dienstleistungseinrichtungen.
Optimierung von Organisationsstrukturen
Verstärkte Kooperation auf vertikaler Ebene (Gebietskörperschaften) und horizontaler Ebene (Fachplanungen). Regionales Flächenmanagement und Einführung eines Gewerbeflächenpools. Einrichtung eines regionsübergreifenden Standortmarketings im wirtschaftlichen und touristischen Bereich.
Imageverbesserung und Stärkung der regionalen Identität
Binnenmarketing, um vorhandene Gemeinsamkeiten und regionale Eigenarten herausstellen. Information und Beteiligung der Bevölkerung hinsichtlich der Notwendigkeit bestimmter Auflagen von Natur- Landschafts- und Denkmalschutz.